Was ist die MAV?
Die MAV ist die betriebliche Interessenvertretung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach kirchlichem Arbeitsrecht, ähnlich einem Betriebs- oder Personalrat. Sie ist ein gewähltes Organ zur Mitbestimmung und Mitgestaltung der Dienstgemeinschaft auf der Basis der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Sie setzt sich ein für die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter/innen (MA) und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber.
Zu den Aufgaben der MAV gehören (u.a.):
- Anregungen von Maßnahmen, die der Einrichtung und den MA dienen
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der MA, Weiterleitung an den Dienstgeber und Hinwirken auf Erledigung
- Bemühen um frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Einsatz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in den Einrichtungen
In der Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV sind eine Reihe von Beteiligungsrechten zu beachten.
Beteiligungsrechte:
- Anhörung und Mitberatung (Auszug)
• Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit
• Verpflichtung zur Teilnahme oder Auswahl der TeilnehmerInnen an berufl. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
• Fassung von Musterarbeitsverträgen
• Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes
• Schließung, Einschränkung, Verlegen oder Zusammenlegung von Einrichtungen und wesentlichen
Teilen von ihnen
- Anhörung und Mitberatung bei ordentlicher, sowie außerordentlicher
Kündigung
- Vorschlagsrecht (siehe Anhörung und Mitberatung)
- Zustimmung bei persönlichen Angelegenheiten (Auszug)
• Anstellung • Eingruppierung • Höhergruppierung • Rückgruppierung
• nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
• Versagen oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit sowie Untersagung einer Nebentätigkeit
- Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle
• Längerfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen und
Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
• Festlegung der Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung
• Inhalt von Personalfragebögen
• Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind,
das Verhalten oder die Leistung der MA zu überwachen
- Antragsrecht (siehe Zustimmung Dienststelle)
- Abschluss von Dienstvereinbarungen (siehe Zustimmung Dienststelle)
Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht:
“Die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist geboten, weil sie den Dienst der Kirche verantwortlich mitgestalten. Die Verwirklichung der Mitbestimmung kann nicht von der Verfasstheit der Kirche, ihrem Auftrag und der kirchlichen Dienstverfassung getrennt werden. Hierzu wurde aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts die Ordnung für Mitarbeitervertretungen erlassen.”
(aus der Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst, Fulda 1993)